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Ab dem 22.11.2021 gilt für alle Einrichtungen im i-PUNKT die 2G-Regel

22. 11. 2021

Ab dem 22.11.2021 gilt für das Betreten des i-PUNKTs die 2G-Regelung:

 

Bitte direkt zur Ausleihtheke gehen und den Impf- oder Genesungsnachweis, sowie
den Personalausweis vorlegen.
Für Kinder und Jugendliche reicht der Nachweis über die Schultestung.

Für Kinder unter 7 Jahren muss kein Test nachgewiesen werden.

 

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Institutionen.

 
VERANSTALTUNGEN