Ab dem 22.11.2021 gilt für alle Einrichtungen im i-PUNKT die 2G-Regel
22. 11. 2021
Ab dem 22.11.2021 gilt für das Betreten des i-PUNKTs die 2G-Regelung:
Bitte direkt zur Ausleihtheke gehen und den Impf- oder Genesungsnachweis, sowie
den Personalausweis vorlegen.
Für Kinder und Jugendliche reicht der Nachweis über die Schultestung.
Für Kinder unter 7 Jahren muss kein Test nachgewiesen werden.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Institutionen.
Weitere Informationen: