Gemeindevertretung
Aufgaben der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit das Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht. Sie kann Entscheidungen für bestimmte Aufgabenbereiche durch die Hauptsatzung auf einen anderen Ausschuss oder die Bürgermeisterin übertragen. Die Hauptsatzung ist im Internet veröffentlicht.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung finden Sie hier.